Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verkaufte Karten sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen
- Für den Versand der Tickets wird eine Pauschale von EUR 5,00 pro Auftrag berechnet.
- Die Zahlung erfolgt per Banklastschrift, Eurocard/Mastercard oder Visa-Card.
- Hinweis zum Datenschutz: Beim Bestellvorgang erhobene persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Kreditkartennummer werden vom Friedrichsbau Varieté zur Abwicklung Ihrer Bestellung(en) verwendet.
- Muss eine Vorstellung ausfallen, so tauscht der Veranstalter die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preisgruppe für einen anderen Vorstellungstermin um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Tausch oder die Rückgabe muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Vorstellungsausfall beim Easy Ticket Service oder beim Friedrichsbau Varieté erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter gewährt Ermäßigungen für Schüler, Studenten bis 27 Jahre, Personen ab 65 Jahre und schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 70. Sonderveranstaltungen wie Premieren, »Varieté zum Tee«, »Zimt und Zauber«, »Blauer Mittwoch«, Silvester, Gastspiele und der Gastspielsommer sind hiervon ausgenommen. Der Veranstalter verlangt bei allen Ermäßigungskarten vor dem Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Wird der Nachweis nicht erbracht, so muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem Einlass nachentrichtet werden.
- Im Theater gilt Abgabepflicht für Straßengarderobe. Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden (1 € Gebühr). Das Einlasspersonal ist verpflichtet, diese Regelung durchzusetzen.
- Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen an der Garderobe abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Vorstellung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.
- Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken, Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Vorstellungstermin.
- Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigte Besetzung der Show auch kurzfristig zu ändern.
- Nach Beginn der Vorstellung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen bestimmt der Veranstalter.
- Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.